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Kommentar: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist eine Chance – wenn man es ernst nimmt

Dr. Rainer Wolff5. April 20265 Minuten Lesezeit
Kommentar: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist eine Chance – wenn man es ernst nimmt

Ich treffe Unternehmen, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als bürokratisches Ärgernis behandeln – Risikoanalysen werden durch externe Berater schnellstmöglich abgehakt, Beschwerdeverfahren auf dem Papier eingerichtet, aber im Betrieb ignoriert. Das ist kurzsichtig bis fahrlässig.

Das LkSG ist kein isoliertes deutsches Phänomen. Es spiegelt einen globalen Trend: Kanada, Großbritannien, Frankreich, die Niederlande – alle haben vergleichbare Gesetze. Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CS3D) hat den deutschen Ansatz ab 2024 auf die europäische Ebene gehoben und deutlich verschärft. Unternehmen, die jetzt mit minimalistischer Compliance arbeiten, werden in drei Jahren nachbessern müssen – dann teurer und unter Zeitdruck.

Die wirtschaftliche Chance liegt im Reputationseffekt und in der Risikovermeidung. Pharmaunternehmen mit sauberen Lieferketten haben in den letzten zwei Jahren weniger Störungen durch Rohstoffausfälle erlitten als solche mit opportunistischer Single-Source-Strategie aus Niedrigkostländern. Die Rohstoffkrise von 2021–2023 hat das Lehrgeld bereits bezahlt. Wer daraus lernt, baut robustere Lieferketten auf – und das zahlt sich aus.

Mein Appell an Einkaufsleiter in der Prozesstechnik: Sehen Sie LkSG-Compliance nicht als Kostenfaktor, sondern als Investition in Lieferkettenresilienz. Regelmäßige Vor-Ort-Audits, dezidierte Sorgfaltspflicht-Teams und klare Vertragsbedingungen mit Tier-2-Lieferanten schaffen Transparenz, die im nächsten Krisenszenario zum Wettbewerbsvorteil wird.

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